Damit Sie, wir und alle anderen Gäste gesund bleiben, bitten wir Sie, die folgenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen in den staatlichen Schlössern, Burgen & Gärten zu berücksichtigen.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Besuch über konkrete Bestimmungen und Regelungen der einzelnen Schlösser, Burgen und Gärten auf den Websites der Häuser.
Wir vom Team Schlösserland Sachsen sagen Danke & bleiben Sie gesund!
Geimpft, genesen oder getestet - bei uns gilt für den Besuch der Museen „3G“. Für den Besuch benötigst du entweder ein tagesaktuelles negatives Testergebnis, einen Nachweis über vollständigen Impfschutz oder über die Genesung nach einer Corona-Infektion. Für die Nutzung der Innen- und Außengastronomie sowie für Veranstaltungen bis 1000 Personen gilt ebenfalls 3G. Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen gilt die 2G-Regel. Die Nachweise sind jeweils gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original zu erbringen.
Schüler und Schülerinnen sind von der Testpflicht ausgenommen (Schulnachweis erforderlich). Gleiches gilt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden.
Halten Sie mind. 1,5 m Abstand zu anderen Gästen. Für schulische Veranstaltungen in unseren Schlossbetrieben entfällt der Mindestabstand zwischen den Schülern und Lehrern, jedoch nicht zu den Mitarbeitern der staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten.
Das Tragen einer medizinischen Mund- & Nasenbedeckung (FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske) in geschlossenen Räumen ist Voraussetzung für den Besuch in unseren Schlössern und Burgen. Für unsere Gärten und Parks empfehlen wir die Mund-Nasenbedeckung überall da, wo sich Menschen begegnen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bitte bezahlen Sie mit Karte oder kontaktlos.
Achten Sie auf eine gründliche Handhygiene.
Vermeiden Sie Müll in unseren Parks und Gärten.